Rechtsprechung
BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 229/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 37 Abs. 2; BGB §§ 242, 1004
Betriebsrat: Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds wegen Teilnahme an einer Betriebsratssitzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 02.02.1995 - 1 Ca 1621/94
- LAG Hamm, 10.01.1996 - 3 Sa 566/95
- BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 229/96
Papierfundstellen
- ZTR 1997, 524
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94
Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit
Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 229/96
Der Senat hat bereits im Urteil vom 15. März 1995 (7 AZR 643/94 - AP Nr. 105 zu § 37 BetrVG 1972) dargelegt, daß betriebsbedingte Gründe eine zeitliche Verlegung der Betriebsratsarbeit bedingen können. - LAG Hamm, 10.01.1996 - 3 Sa 566/95
Betriebsrat: Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds wegen Teilnahme an einer …
Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 229/96
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Januar 1996 - 3 Sa 566/95 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
- LAG Hessen, 04.02.2013 - 16 TaBV 261/12
Teilnahme an Betriebsratssitzungen - Erforderlichkeitsprüfung; Teilnahme an …
Wenn aber in der Sitzung keine wichtigen oder sonstigen Fragen zu behandeln sind, die die Teilnahme gerade dieses Betriebsratsmitglied erfordern, kann es in Fällen einer betrieblichen Unabkömmlichkeit des Betriebsratsmitglieds durchaus sachgerecht sein, das Betriebsratsmitglied als an der Teilnahme verhindert anzusehen, so dass an seiner Stelle ein Ersatzmitglied an der Betriebsratssitzung teilnimmt (Bundesarbeitsgericht 11. Juni 1997-7 AZR 229/96- ZTR 1997, 524, Rn. 12, 13;… 21. Juni 2006-7 AZR 418/05-Rn. 15, 23). - LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22
Freistellungsvoraussetzungen nach § 37 Abs. 2 BetrVG ; Unterlassungsanspruch aus …
Grundsätzlich sind dabei die Dringlichkeit der beruflichen Tätigkeit und der Verrichtung von Betriebsratsarbeit gegeneinander abzuwägen (BAG, Urteil vom 11. Juni 1997 - 7 AZR 229/96 -, Rn. 12, juris). - ArbG Hamburg, 19.09.2012 - 27 Ca 351/10
Vergütung für die Zeit der Betriebsratsarbeit
Grundsätzlich sind dabei die Dringlichkeit der beruflichen Tätigkeit und der Verrichtung von Betriebsratsarbeit gegeneinander abzuwägen (BAG v. 11.06.1997, 7 AZR 229/96, juris, Rn. 12).Grundsätzlich sind dabei die Dringlichkeit der beruflichen Tätigkeit und der Verrichtung von Betriebsratsarbeit gegeneinander abzuwägen (BAG v. 11.06.1997, 7 AZR 229/96, juris, Rn. 12).
- LAG Hessen, 12.11.2021 - 14 Sa 357/21
'Wichtiger Grund' i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Verstoß gegen …
Inhaltlich unrichtig ist eine Abmahnung auch dann, wenn in ihr der zu Grunde liegende, an sich zutreffende Sachverhalt unvollständig dargestellt ist und deshalb ein unrichtiger Eindruck über das Verhalten des Arbeitnehmers entsteht ( BAG 11. Juni 1997 - 7 AZR 229/96 - Juris). - LAG Hamburg, 24.08.2023 - 1 Sa 8/23
Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch eine ordentliche …
Inhaltlich unrichtig ist eine Abmahnung auch dann, wenn in ihr der zu Grunde liegende, an sich zutreffende Sachverhalt unvollständig dargestellt ist und deshalb ein unrichtiger Eindruck über das Verhalten des Arbeitnehmers entsteht (SAG 11. Juni 1997 - 7 AZR 229/96 - juris; LAG Hessen, 12. November 2021 - 14 Sa 357/21 - juris).